Die EU hat sich mal wieder ein neues Bürokratie-Monster ausgedacht. Die Presse ist voll vom “Bäcker-Bon” – das ist natürlich ein gefundenes Presse-Fressen, da für jeden Bürger unmittelbar nachvollziehbar.
Aber die Unternehmen, die inner-europäisch mit anderen Unternehmen zu tun haben, haben auch eine neue Herausforderung: bisher mußte man zwar auch prüfen, ob Geschäftspartner über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdentNr) in ihrem Sitzland haben. Doch war hier eine einmalige “qualifizierte Anfrage” beim Bundeszentralamt für Steuer ausreichend.
Für die neuen Anforderungen liefert dieser Artikel weiter unten eine einfach IT-Lösung.
Denn ab 2020 muß diese Prüfung jetzt häufiger stattfinden – aus Behördensicht vor allem, um den nach wie vor grassierenden Betrug rund um die Erstattung von Vorsteuer einzudämmen. Heißt einmal mehr: die vielen Ehrlichen müssen bluten (bzw. sinnbefreite Bürokratie-Arbeit leisten), weil der Staat (bzw. die Staaten) die wenigen schwarzen Schafe nicht unter Kontrolle bringen.
Sei es drum: das Mittel dazu nennt sich “EU VAT quick fixes”. Und konkret bedeutet die Umsetzung dieser “quick fixes”, daß Unternehmen nunmehr regelmäßig die UStIdentNr von Partnerunternehmen prüfen müssen. Was “regelmäßig” bedeutet, darüber scheiden sich noch die Geister. Die Seite der Verwaltung ist wie üblich geleitet durch die realitätsfremde Allmachtsphantasie einer allumfassenden Verwaltungsüberwachung. Sprich: eine Prüfung hat einzeln bei JEDER Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei tausenden von Rechnungen an hunderte von Partnern weder besonders gut machbar noch wirklich zielführend.
Aber selbst die Pragmatiker unter den Steuerexperten raten zu einer häufigen und regelmäßigen Prüfung …. und bieten zufällig häufig gleich eine kostenpflichtige Lösung für verschiedene Softwaren an, die im Hintergrund diesen Test durchführen kann. Wobei locker gerne gleich 5stellige Beträge für die Installation fällig werden und 4stellige Beträge für jährliche Lizenzen.
Es geht aber auch einfacher: die EU hat die Dienste der verschiedenen EU-Staaten zur Prüfung der UStIdentNr der in ihnen ansässigen Firmen in einem Dienst zusammengefaßt: VIES (VAT Identification Exchange System; auf deutsch auch MIAS (Mehrwersteuer-Identifikationsaustausch-System). Wie man beim Aufruf des Links feststellen kann, gibt es hier ein Web-Interface, wo jederman kostenlos einzelne UStIdentNr überprüfen kann. Aber auch das hilft nicht viel, wenn man regelmäßig hunderte dieser Nummern in verschiedenen EU-Ländern zu prüfen hat.
Und hier kommt mal wieder die IT und Programmierung ins Spiel: die EU bietet eine offene Schnittstelle an, dank derer man die Anfrage automatisieren kann. All die z.Z. angebotenen Berater-Lösungen machen nichts anderes, als diese Schnittstelle abzufragen. Und für Python gibt es einige Pakete bzw. Lösungen, mit deren Hilfe man diese Schnitstelle leicht selber ansprechen kann. Nach einiger Recherche habe ich mich für das VAT -package von Alastair entschieden, vor allem wegen der recht guten Dokumentation.
Einziger Nachteil des Packages: eventuel muß man auf seinem Rechner neben der für die Ausführung von Python eh notwendigen Software (z.Bsp. Anaconda) eine weitere Software von Microsoft installieren (den Visual Builder für C++), die einige von dessen Komponenten von diesem vat-package benötigt werden.
Wenn das package aber einmal installiert ist, reicht eine Liste mit UStIdentNr im Excel-Format aus, um diese automatisch in der VIES-Schnittstelle prüfen zu lassen. Und im Rahmen der jetzt schon monatlichen erforderlichen Intrastat-Meldungen sollte diese Liste eigentlich schon vorliegen.
Sprich: um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollte es ausreichen, einmal monatlich nach Erstellung der Intrastat-Meldung die ein-eindeutigen UStIdentNr der europäischen Gechäftspartner als Excel-Liste zu speichern und dann durch das Python-Skript (z.Bsp. in einem Jupyter Notebook) laufen zu lassen, welches über das vat-package die VIES-Schnittstelle abfragt.
…und das Skript gibt es hier auf Github, einmal als Python Notebook und einmal als .py-Skript.
Einziges caveat soweit: noch fragt das Skript nicht die request_id ab…..dies werde ich noch nachzureichen versuchen: über die request_id kann man den Behörden gegenüber zweifelsfrei nachweisen, daß man WIRKLICH die Abfrage durchgeführt hat (….wir wissen ja alle, wie Steuerprüfer so sein können…).